Garten-Blog

Was wann im Garten.

Saisonale Anleitungen, rechtliche Hinweise und ein Monatskalender — für Gartenfreunde im Raum Bonn, Meckenheim und Rhein-Sieg. Bei größeren Arbeiten oder dem, was wir besser können: sprechen Sie uns an.

⊘ Wichtigste Regel · BNatSchG § 39

Schnittverbot vom 1. März bis 30. September

In der Brut- und Setzzeit ist es verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Sicherheitsmaßnahmen — zum Schutz brütender Vögel und anderer Tiere.

Aus dem Blog

Saisonale Anleitungen.

Vier ausführliche Beiträge — von der Frühjahrsrunde bis zur Winterruhe. Lokal aufgestellt für Bonn, Meckenheim und den Rhein-Sieg-Kreis. Jeden Monat kommt ein neuer hinzu.

Monatskalender

Was wann ansteht.

Brauchen Sie Hilfe?

Wir kümmern uns —
termingerecht und sauber.

Egal ob saisonaler Heckenschnitt, Rasenpflege oder die komplette Neuanlage — wir wissen, was wann gemacht werden darf. Sprechen Sie uns an.

Projekt anfragen →