Garten-Ratgeber

Was wann im Garten.

Welche Arbeiten sich in welchem Monat lohnen, was rechtlich erlaubt ist und welche Schutzzeiten zu beachten sind. Wählen Sie einen Monat aus.

⊘ Wichtigste Regel · BNatSchG § 39

Schnittverbot vom 1. März bis 30. September

In der Brut- und Setzzeit ist es verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Sicherheitsmaßnahmen — zum Schutz brütender Vögel und anderer Tiere.

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termingerecht und sauber.

Egal ob saisonaler Heckenschnitt, Rasenpflege oder die komplette Neuanlage — wir wissen, was wann gemacht werden darf. Sprechen Sie uns an.

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